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COVID-19 Regeln für das Karate Training gültig ab 08. November 2021

In der aktuellen Situation ist ein Karate Training unter Einhaltung folgender Regeln möglich: 

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G-Nachweis (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte (Trainings, Wettkämpfe) mit mehr als 25 Teilnehmern nur mehr mit 2G-Nachweis, mit mehr als 50 Teilnehmern zusätzlich Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragten, mit mehr als 250 Teilnehmern Bewilligungspflicht.
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen.
  • Für Kinder/Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.
  • Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2G-Settings (z. B. Sportstätten) betreten zu dürfen.
  • Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
  • Für Spitzensportler, Trainer, Betreuer gilt weiterhin die 3G-Regel, in Wien 2,5G.
    (Quelle: Karate Austria, Ewald Roth, 08.11.2021)

Die Trainings am Freitag Nachmittag in Rein und am Samstag Vormittag in Stallhofen können laut Stand heute 08.11.2021 unter Einhaltung dieser Regeln fortgeführt werden. Bitte bringt die entsprechenden Nachweise ins Training mit. 

Das Training am Mittwoch in Rein kann leider bis auf weiteres nicht mehr stattfinden. 

Danke für Euer Verständnis und bis bald im Training!
Obmann Martin Dolinar

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