Hier findest du eine Zusammenfassung der Rechte und Pflichten eines Mitgliedes gemäß den Vereinsstatuten:
Gemäß § 5. Abs. 5.) erfolgt die Aufnahme von Trainierenden Mitgliedern (Mitglied) durch Entrichtung der vom Vorstand beschlossenen Beiträge (siehe §7 Abs. 2 lit. c.), insofern es keinen begründeten Ausschlussgrund seitens des Vorstandes gibt. Die Streichung eines Trainierenden Mitgliedes durch den Vorstand kann gemäß § 6. Abs. 4.) bei Zahlungsrückstand erfolgen.
Gemäß § 7 Abs. 2.) Zeile c) sind Mitglieder zur pünktlichen Zahlung der Vereinsbeiträge in der jeweils vom Vorstand beschlossenen Höhe, Art und Frist verpflichtet. Gemäß § 7. Abs. 1.) Zeile a) sind Mitglieder berechtigt, an allen nicht explizit für den Vorstand ausgeschriebenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Eintrittsgelder oder Teilnahmegebühren für diverse Veranstaltungen sind jedenfalls zu bezahlen.
Gemäß § 7. Abs. 2.) Zeile a) sind alle Mitglieder verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch oder Schaden erleiden könnte. Im Besonderen sind sie verpflichtet zur Einhaltung der Regeln im Training, zu achtungsvollem Betragen innerhalb und außerhalb des Trainings sowie zu ehrenvollem Benehmen in der Öffentlichkeit.
Gemäß § 6. Abs. 3.) kann der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein von jedem Mitglied des Vorstandes wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten, wegen unehrenhaften Verhaltens und insbesondere bei unzulässiger Anwendung von erlernten Techniken außerhalb des Trainings umgehend verfügt und ausgesprochen werden. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die Generalversammlung zulässig, bis zu deren Entscheidung die Mitgliedsrechte ruhen.
Gemäß § 6. Abs. 2.) kann der Austritt eines Mitgliedes nur mit Ende des Vereinsjahres (siehe §9 Abs. 1) jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens zwei Monate vorher schriftlich (Brief) oder elektronisch (E-Mail) mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.
Laut Vorstandsbeschluss vom 20.11.2019 ist im Falle der Streichung, des Ausschlusses oder des Austrittes während des Vereinsjahres, das Mitglied dennoch zur Erbringung des Mitgliedsbeitrages für das ganze Vereinsjahr verpflichtet. Für den halbjährlichen Trainingsbeitrag gilt laut Vorstandsbeschluss vom 20.11.2019 vereinbart, dass dieser bei Streichung, Ausschluss oder Austritt dennoch für das laufende Trainingshalbjahr vollständig vom Mitglied zu entrichten ist. Das Mitglied verzichtet jedenfalls auf einen Anspruch auf anteilige Rückerstattung von Beiträgen und verzichtet darauf.