Vereinsbeiträge

Mit Anmeldung zum Verein erklärt sich das Mitglied mit den Vereinsbeiträgen1) einverstanden, die aus Mitglieds- und Trainingsbeiträgen sowie Prüfungsgebühren bestehen. Für sämtliche Beiträge gilt Wertbeständigkeit2) als vereinbart.

Mitgliedsbeitrag

   EUR 40,- pro Vereinsjahr3)

Der jährliche Mitgliedsbeitrag kann auch in halbjährlichen Beträgen1) in Höhe von EUR 20,- an den Verein entrichtet werden.

Als Mitglied im Verein bist du auch Mitglied in folgenden Verbänden: Steirischer Landesverband für Karate; Österreichischer Karatebund (ÖKB); Association Karate-do Shotokai Egami Ryu (AKSER); Federation Internationale d’Arts Martiaux Traditionnels et d’Arts de Defense (FIAMT).

Trainingsbeitrag

   EUR 140,- pro Halbjahr4)

Der halbjährliche Trainingsbeitrag kann auch in jeweils vier gleichen Teilbeträgen1) in Höhe von EUR 35,- an den Verein entrichtet werden.

   EUR 108,- pro Halbjahr für Anfänger5)

Der halbjährliche Trainingsbeitrag für Anfänger kann auch in jeweils vier gleichen Teilbeträgen1) in Höhe von EUR 27,- an den Verein entrichtet werden.

Familienrabatt Trainingsbeitrag

Um das gemeinsame Trainieren innerhalb einer Familie zu fördern bietet der Verein einen speziellen Familienrabatt auf den Trainingsbeitrag. Das erste Familienmitglied zahlt den normalen Preis, das zweite nur 50 %, das dritte und jedes weitere zahlt nichts.

Prüfungsgebühren

   EUR 25,-

Die Prüfungsgebühr fällt an, wenn eine Gürtelprüfung im Verein abgelegt wird (9. Kyu bis 2. Kyu).

Kontodaten

IBAN: AT85 3843 3000 0004 3794
BIC: RZSTAT2G433
Raiffeisenbank Stallhofen

Karate-Do Shotokai Stallhofen

1) Die jeweiligen Beiträge sind immer zu Beginn des betreffenden Monats fällig. Jährliche Beiträge eines Vereinsjahres3) sind im Oktober an den Verein zu entrichten. Halbjährliche Beiträge sind im 1. Halbjahr im Oktober und im 2. Halbjahr im März an den Verein zu entrichten. Werden halbjährliche Beiträge, insbesondere Trainingsbeiträge, in vier gleichen Teilbeträgen an den Verein entrichtet, sind diese im 1. Halbjahr in den Monaten Oktober, November, Dezember und Jänner, sowie im 2. Halbjahr in den Monaten März, April, Mai und Juni fällig.

2) Für sämtliche Beiträge der Mitglieder an den Verein wird Wertbeständigkeit vereinbart. Als Maß für die Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für die Berechnung dient die für den Monat April 2019 errechnete Indexzahl mit dem Wert 106,5. Die Wertsicherung ist jedes Jahr für das bevorstehende Vereinsjahr im Juni, unter Zugrundelegung des im April dieses Jahres veröffentlichten VPI 2015, zu berechnen. Die Neuberechnung der Beiträge sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen und kaufmännisch zu runden. Die Erhöhung der einzelnen Beiträge ist jeweils nur dann vorzunehmen, sofern es zu einer Erhöhung von zumindest EUR 0,50 kommt. Wird in einem Jahr die Erhöhung ausgesetzt kann diese in einem Folgejahr nachgeholt werden. Im Falle einer Erhöhung gelten die neuen Beiträge für das bevorstehende Vereinsjahr. Gemäß § 9 Abs. 1.) der Statuten beginnt das Vereinsjahr mit 01.09. eines Kalenderjahres und endet am darauffolgenden 31.08.

3) Das Vereinsjahr beginnt mit 01.09. eines Kalenderjahres und endet am darauf folgenden 31.08. Der Verein teilt das Vereinsjahr in zwei Halbjahre und orientiert sich dabei im Wesentlichen an den Schulsemestern. Das 1. Halbjahr im Verein beginnt am 01.09. und endet mit der dritten Februarwoche im folgenden Kalenderjahr. Das 2. Halbjahr im Verein beginnt mit dem 2. Semester des Schuljahres und endet am 31.08., dem Ende des Vereinsjahres.

4) Der Trainingsbeitrag in Höhe von EUR 140,- pro Halbjahr gilt speziell für Raiffeisen-Kunden, anstatt eines Normalpreises in Höhe von EUR 175, – im Halbjahr. Das entspricht einem Nachlass von 20 % auf den Normalpreis für Raiffeisen-Kunden!

5) Der Trainingsbeitrag für Anfänger in Höhe von EUR 108,- pro Halbjahr gilt speziell für Raiffeisen-Kunden, anstatt eines Normalpreises in Höhe von EUR 135,- im Halbjahr. Das entspricht einem Nachlass von 20 % auf den Normalpreis für Raiffeisen-Kunden!