Die Dōjō Etikette im Training
Die Dōjō-Etikette regelt die Verhaltensweisen im Dōjō (Übungsraum) und wie die Trainierenden untereinander umzugehen haben. Die Regeln stammen aus den Ursprüngen des Budō. Im Budō steht nicht nur die Kampftechniklehre im Mittelpunkt, Budō steht im übertragenen Sinn auch als Methode zur Selbstverwirklichung und Selbstkontrolle, aber auch für ein Wertesystem im Umgang zwischen den Übenden auf ihrem Weg der Entwicklung (Dō).
Pünktlichkeit, Respekt und Höflichkeit sind wichtige Wertigkeiten im Training. Höher graduierte Karateka dienen als Vorbild gegenüber den niedriger Graduierten. Körperliche Sauberkeit wird erwartet: Fuß- und Fingernägel sind kurz und sauber und es riecht der Gi (Karateanzug) noch der Karateka nach Schweiß. Wenn in einem Dōjō ein T-Shirt unter dem Gi erlaubt ist, dann ist es ein weißes. Werden für das Training z.B. Hilfsmittel auf- oder abgeräumt ist es Aufgabe der Karateschüler und richtet sich nach der Graduierung …
Die Dōjō-Etikette umfasst die wichtigsten Regeln für ein Miteinander im Übungsraum:
- Sei strebsam und engagiert.
- Bei Betreten und Verlassen des Dōjō wird gegrüßt.
- Im Dōjō werden möglichst keine Schuhe getragen.
- Der richtige Gruß zum passenden Zeitpunkt, im Stehen oder Knien.
- Der richtige Umgang miteinander (Geduld, Respekt, Wertschätzung, Rücksichtnahme).
- Die Kleidung soll gepflegt und ordentlich sein.
- Der eigene Körper soll sauber und gepflegt sein.
- Nicht ungefragt „aus der Reihe tanzen“ oder sich einfach dazu stellen (z.B. bei Verspätung).
- Das Dōjō während des Trainings nur nach Rücksprache verlassen.
- Während des Trainings wird nicht gesprochen, Fragen werden hinterher gestellt.
- Essen ist im Dōjō nicht erlaubt.
- Schmuck und Uhren sind beim Training nicht erlaubt.
- Das üben, was der Trainer vorgegeben hat, nicht das was einem gefällt.
Mit dem Beitritt zum Verein (Dōjō) verpflichtet man sich als Mitglied, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch oder Schaden erleiden könnte. Im Besonderen ist das Mitglied zur Einhaltung der Regeln im Training, zu achtungsvollem Betragen innerhalb und außerhalb des Trainings sowie zu ehrenvollem Benehmen in der Öffentlichkeit verpflichtet. [§ 7. Absatz 2.) Ziffer a) der Vereinsstatuten]
Als Basis für die einzuhaltenden Regeln dienen für die Vereinsmitglieder die Dōjō-Etikette, die Dōjōkun und die Shōtō-Niju-Kun sinngemäß.
Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann von jedem Mitglied des Vorstands wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten, wegen unehrenhaften Verhaltens und insbesondere bei unzulässiger Anwendung von erlernten Techniken außerhalb des Trainings umgehend verfügt und ausgesprochen werden. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die Generalversammlung zulässig, bis zu deren Entscheidung die Mitgliedsrechte ruhen. [§ 6. Absatz 3.) der Vereinsstatuten]
Bei Ausschluss oder Streichung verliert das Mitglied die Berechtigung gemäß § 7. Abs. 1. Ziffer a) der Vereinsstatuten an ausgeschriebenen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Der Vorstand und der Trainer haben das Recht das ausgeschiedene Mitglied aus der Veranstaltung bzw. aus dem Training zu verweisen. [§ 6. Absatz 7.) der Vereinsstatuten]
Der Vereinsvorstand